Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tipp
Diese Bedingungen wurden zuletzt in einem Angebot am 14.09.2021 eingebunden.
§1 Allgemeines, Vertragssprache
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (im Folgenden: „Auftraggeber“) und Robert Rosanke, Online Marketing (im Folgenden: webfluence – Klick: Impressum) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen als Auftraggeber und webfluence ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von webfluence nicht anerkannt, sofern webfluence diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie als Auftraggeber im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
(3) Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn webfluence den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Auftraggeber im Sinne von Absatz 1 können nur Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sein.
§2 Datenschutz
Zu den Qualitätsansprüchen von webfluence gehört es, verantwortungsbewusst mit Ihren personenbezogenen Daten umzugehen.
webfluence verweist insoweit auf die Datenschutzerklärung hier.
§3 Vertragsschluss, Vertragssprache
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website von webfluence stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von webfluence maßgebend. webfluence nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und webfluence kommt zustande, sobald webfluence das Angebot des Auftraggebers entweder schriftlich oder per E-Mail annimmt und dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung von webfluence schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zugeht. Der Auftraggeber erkennt mit der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von webfluence an.
(4) Die Auftragsbestätigung des Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte. Die Annahmefrist eines Auftrages für webfluence beträgt 14 Werktage ab dessen Zugang.
(5) Auftraggeber können die Dienstleistungen von webfluence nicht nur über die in Absatz 1 genannte Website buchen, sondern auch mündlich oder per Telefon.
(6) Bei offensichtlichen Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern, die sich auf das Angebot, die Vertragsvereinbarung, die Rechnung oder die Auftragsbestätigung beziehen, ist webfluence berechtigt, entsprechende Anpassungen bzw. Korrekturen vorzunehmen.
(7) Erfolgt die Annahme durch den Auftraggeber unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen, so gilt dies als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst durch eine Bestätigung von webfluence zustande.
(8) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen werden Ihnen als Auftraggeber per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von webfluence abrufbar. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch webfluence erfolgt nicht.
(9) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
§4 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen webfluence und dem Auftraggeber.
(2) Eine Kündigung während der Website-Erstellung ist nicht möglich, sofern der vorab vereinbarte funktionale sowie optische Leistungsumfang eingehalten wird. Bei ungenau definierten Designansprüchen herrscht Gestaltungsfreiheit.
(3) Fortlaufende Leistungen sind bis zum 14. Kalendertag des begonnenen Monats zu kündigen. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei fortlaufenden Leistungen von einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten auszugehen.
(4) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
(1) Es gelten die auf der Website von webfluence angegebenen, jeweils aktuellen Preise. Alle Preisangaben sind in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten – auf die jeweils dargestellten Dienstleistungen der Internetseite von webfluence gemäß entsprechender Beschreibung. Es handelt sich dabei aber nicht um einen abschließenden Katalog. Der Aufraggeber hat vielmehr die Möglichkeit, bei webfluence einen individuellen Kostenvoranschlag – abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse des Auftraggebers – einzuholen.
(2) Liegt zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung ein Zeitraum von 3 (drei) Monaten, ist webfluence berechtigt die vertraglich vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die Marktpreise für die vertraglich vereinbarte Leistung wesentlich erhöht haben. Dies ist regelmäßig bei einer Erhöhung um mehr als 10 % der Fall.
(3) Die Zahlung erfolgt mittels Banküberweisung, mittels Dauerauftrag (bei Ratenzahlungsplänen und Betreuungsverträgen), mittels Lastschrift im SEPA-Verfahren (sofern dies dem Auftraggeber explizit angeboten wird) auf das in der Rechnung angegebene Konto von webfluence.
(4) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten für Internetseiten: 50 % Anzahlung der vereinbarten Vergütung bei Beauftragung, 50 % Restzahlung bei Präsentation der programmierten Betaversion. Die Live-Schaltung der Website auf auftraggebereigenen Infrastrukturen oder bei Fremdhostern erfolgt nach Gutschrift der Restzahlung auf dem Konto von webfluence.
(5) Die Zahlungsfrist des Auftraggebers beträgt ab Rechnungseingang per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post 7 (sieben) Tage und wird ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Monatliche Vergütungen sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistung erbracht wird, zu zahlen.
(6) Zahlungen gelten erst mit Gutschrift des Betrages auf dem in der Rechnung mitgeteilten Konto von webfluence als erfolgt. Bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglichen vereinbarten Vergütung verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen bei webfluence.
(7) Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers von mehr als 3 (drei) Werktagen bei fortlaufenden Leistungen wie bspw. Hosting, Website-Wartung etc., ist webfluence berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung einzustellen und die Internetpräsenz des Auftraggebers zu sperren bis der Auftraggeber alle vertraglich geschuldeten Zahlungen erbracht hat. Zur Wiederaufnahme der Arbeiten und eventueller Freischaltung der Internetpräsenz wird eine sog. Reaktivierungspauschale in Höhe von EUR 50,00 erhoben.
(8) Im Falle eines Zahlungsverzuges von individuell vereinbarten Teilleistungen wie bspw. Website-Erstellung, Suchmaschinenoptimierung etc., ist webfluence zur sofortigen Einstellung aller Dienstleistungen und Lieferungen berechtigt. Die Weiterarbeit kann von der Begleichung von Abschlagszahlungen abhängig gemacht werden.
(9) Bei Zahlungsverzug beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
(10) Auftraggeber sind zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§6 Webdesign – Leistungen
I. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand von Webdesign-Leistungen ist die Entwicklung und Erstellung einer Website für den Auftraggeber, mit welcher dieser im Internet auftreten kann. Die Website setzt sich aus einer Mehrzahl einzelner Websites (html-, shtml-, xml-, asp-, php- oder sonstige Datei) zusammen. In den Programmcode der Website/n werden weitere Elemente (wie Bild-, Ton- oder Videodateien oder interaktive Programmcodes in anderen Programmiersprachen) eingebunden. Falls ein Content-Management-System (CMS) als Grundlage der Website verwendet wird, umfasst die Webdesign-Leistung auch die Konfiguration des CMS sowie entsprechender Erweiterungen (Plugins).
II. Entwicklung der Website durch webfluence
(1) webfluence entwickelt zunächst ein Konzept für die Website, dass die Anordnung der Elemente (Fotos, Textblöcke, Menüleiste, Buttons, etc.) für wesentliche Seiten mit Blindtext und Platzhaltern darstellt. Wesentliche Seiten sind beispielsweise Produktseiten im Online-Shop, die Startseite oder auch Kategorie-Übersichtsseiten.
Für das Konzept der Website verpflichtet sich webfluence zur Vorlage von 3 (drei) unterschiedlichen Vorschlägen (Konzeptvorschläge), sofern nicht der Auftraggeber vor der Vorlage der vollen Anzahl geschuldeter Konzeptvorschläge bereits einem bestimmten Vorschlag schriftlich zugestimmt hat.
(2) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von 7 (sieben) Tagen gegenüber webfluence schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann webfluence nach Ablauf der 7-Tage-Frist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von webfluence in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat webfluence das Recht, den Vertrag zu beenden und bereits erhaltene Teil- sowie Abschlagszahlungen einzubehalten.
(3) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt webfluence auf dessen Grundlage die Website. Inhalte werden, je nach Vereinbarung, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder von webfluence organisiert und durch webfluence in die Website eingearbeitet.
III. Erstellung der Website durch webfluence
(1) Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber oder dem rügelosen Verstreichen der 7-Tage-Frist gem. II. Abs. 2 S. 2 dieser Bedingungen erstellt webfluence die Website entsprechend dem individuell vereinbarten Leistungsumfang. Dabei hat webfluence die gemäß II. (1) dieses Vertrages festgelegten Elemente in der im Konzept vorgesehenen Art und Weise in die Website aufzunehmen.
(2) webfluence hat die programmierten Websites wie folgt zu optimieren:
- Browser: Microsoft Internet Explorer, Safari, Firefox, Chrome (jeweils für die letzten 2 Versionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit einer Bildschirmauflösung von 1920 x 1080px).
- Mobile Endgeräte: Chrome for Android & iOS Safari (jeweils für die letzten 2 Versionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit einer Bildschirmauflösung von 760 x 960px).
Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.
(3) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u.a.) nicht gem. VI. Absatz 2 dieser Bedingungen Sache des Auftraggebers ist, verpflichtet sich webfluence, diese Elemente vorrangig aus allgemein zugänglichen Datenbanken und nur ersatzweise direkt vom Rechteinhaber, zu beschaffen.
webfluence übernimmt die Organisation und Beschaffung von Drittanbieter-Software und Inhalten auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Preise für diese Software und Elemente sowie deren Konfiguration und das Einpflegen in die Website sind in der Kalkulation des anfänglichen Angebots enthalten, sodass keine Folgekosten für den Auftraggeber entstehen.
Ausnahmen werden individuell vereinbart und können beispielsweise die Beschaffung von Nutzungsrechten für Fotos aus Bilddatenbanken oder Softwarelizenzen mit Abo-Modell betreffen.
(4) webfluence hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Grundsätzlich gilt:
- Wird die Website bei einem gängigen Hosting-Service-Provider gehostet, so ist webfluence für das Heraufladen der Daten auf den Server zuständig. Erfüllt der vom Auftraggeber ausgewählte Hosting-Tarif nicht die Anforderungen der Website, so schlägt webfluence einen geeigneten Tarif für die erstellte Website vor und lädt diese bei ebendiesem Anbieter hoch.
- Bei auftraggebereigenen Infrastrukturen ist webfluence lediglich verpflichtet, die Websitesdaten dem Auftraggeber in physischer oder digitaler Form zugänglich zu machen.
Sämtliche weiteren Informationen und Bedingungen zu Domains, Webserver-Speicherplatz und Hosting im Allgemeinen sind ausführlich in §8 Webhosting, Domains, Serverleistungen diesen Vertrages beschrieben und nachzulesen.
IV. Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte
(1) Die an der Gesamt-Webseite, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei webfluence.
Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Absatz 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber den vertraglich geschuldeten Rechnungsbetrag vollständig bezahlt hat.
(2) webfluence räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht ein, es sei denn, webfluence und der Auftraggeber treffen schriftlich eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Der Aufraggeber ist nicht berechtigt, das Erscheinungsbild des Screendesigns der Website ohne Einverständnis von webfluence zu verändern. Hiervon nicht erfasst sind inhaltliche und textliche Änderungen und Erweiterungen sowie eine dadurch zwingende Anpassung des Screendesigns.
Die Vervielfältigung, Publikation und Reproduktion der Website oder Teilen daraus, sofern diese nicht vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt wurden, sei es in gedruckter oder in digitaler Form (z.B. auf anderen Websites oder Film & TV), ist ohne die Zustimmung von webfluence strikt untersagt und kann eine zusätzliche Vergütung auslösen.
Eine Verletzung des Rechts der Urhebernennung auf Vervielfältigungsstücken sowie unerlaubte Reproduktionen berechtigen webfluence zum Schadensersatz. Der Schadensersatz beträgt 100 % der Gesamtrechnung der Website. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden ist überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale (Schadensersatz).
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von webfluence.
Die Werke von webfluence dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Ein Weiterverkauf ohne die schriftliche Zustimmung von webfluence ist ausgeschlossen.
(3) webfluence ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website bzw. die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe, sonstige Arbeiten sowie das Logo des Auftraggebers jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit gleich in welchem Medium (z.B. auf der eigenen Internetseite) zu nutzen und auf die Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.
(4) webfluence hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber. Die Urheberkennzeichnung wird als Verlinkung als sog. „Do-Follow-Link“ zur Internetseite von webfluence in der Fußzeile und auch im Impressum (Anbieterkennzeichnung) der Website des Auftraggebers durch webfluence hinterlegt. Die Verlinkung darf nicht entfernt oder in einen JavaScript-Link, No-Follow-Link oder in sonstiger Weise verändert werden.
Wünscht der Auftraggeber die Urheberkennzeichnungen von webfluence von seiner Internetseite zu entfernen, kann der Auftraggeber dies schriftlich mitteilen. In dem Fall ist der Auftraggeber webfluence gegenüber verpflichtet eine Werbeausfallpauschale in Höhe von 50 % des gesamten Auftragswerts der Website zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweise gestattet, dass ein Schaden in Form des Werbeausfalls nicht entstanden ist oder doch zumindest wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
V. Vergütung und Auslagenersatz
(1) webfluence erhält für seine Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung.
(2) Wünscht der Auftraggeber Sonderleistungen, die den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten so wird der Auftraggeber über diesen Umstand informiert und erhält ein separates Angebot / einen Kostenvoranschlag für diese Sonderleistungen. Entsteht auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers Mehraufwand, so hat der Auftraggeber entstehende Kosten zu tragen.
(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern webfluence im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Auftraggeber jeweils bekannt ist. Entsteht die Umsatzsteuerpflicht oder die Option auf sie nachträglich, so kann die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter Vorlage der Mehrwertsteuerpflicht-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegen Rechnungsstellung nachgefordert werden. Danach erlischt die Forderung auf Umsatzsteuer-Erstattung.
(4) Vereinbarte Abschlagszahlungen sind in innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt der Rechnung im Voraus (vor der Leistungserbringung) zur Zahlung fällig.
(5) webfluence hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:
(a) Ausgaben, die webfluence zur Beschaffung von Inhaltselementen durch den Webdesigner gem. III. Absatz 3 dieser Bedingungen für erforderlich halten durfte (z B Lizenzgebühren);
(b) Ausgaben, die webfluence zur Beschaffung der Internet-Domain(s) für erforderlich halten durfte;
(c) Ausgaben, die webfluence zur Beschaffung von Webserver-Speicherplatz für erforderlich halten durfte;
(d) Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die nochmalige Änderung von bereits freigegebenen Teilen der Website verlangt, deren Änderung gem. IX. Absatz 2 dieses Vertrages nicht mehr verlangt werden konnte.
(e) Sonstige Auslagen: wie Reisekosten und Spesen für Schulungen und Workshops.
VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat webfluence alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.
(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) hat der Auftraggeber webfluence alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
(a) Texte als Microsoft-Word oder Open-Office-Dokument
(b) Fotos und Grafiken als .jpg, .png, oder sonstigen Dateiendungen, die mit GIMP oder Programmen der Adobe CC Suite zu öffnen und zu bearbeiten sind
(c) Videos im MP4-Format – sofern ein Video lediglich von externen Plattformen (YouTube oder Vimeo) eingebunden werden soll – reicht ein Einbettungslink
(d) Sonstige Informationen (Informationen für interaktive Funktionen, Metadaten, etc) in einem Format, das mit Excel, Powerpoint oder Word aus der Microsoft Office-Produktreihe zu öffnen ist.
Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber hat webfluence folgende Informationen spätestens unverzüglich nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
(a) Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail;
(b) Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per -Mail;
(c) technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u.Ä.): schriftlich oder per -Mail;
(d) Sofern webfluence zum Heraufladen der fertigen Website auf einen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.
VII. Aufklärungspflichten / Eintrag in Suchmaschinen
(1) Aufgrund der besonderen Sachkunde von webfluence ist webfluence dem Auftraggeber zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Internet verpflichtet. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die Frage, ob bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Gestaltungen oder Inhalte überhaupt umgesetzt werden können und der Erfahrung nach dem vom Auftraggeber angestrebten Zweck dienlich sind. Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf rechtliche Gegebenheiten, sofern diese innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als bekannt vorausgesetzt werden können und webfluence sie kannte.
(2) Sofern eine Suchmaschinenoptimierung gebucht wurde, ist webfluence verpflichtet, die fertig gestellte Website im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit in den Suchmaschinen gem. §7 dieses Vertrages hin zu optimieren.
VIII. Leistungszeit und Kündigung
(1) Die gem. II. Absatz 1 Satz 3 geschuldete Anzahl von Konzeptvorschlägen ist dem Auftraggeber bis 7 (sieben) Tage nach Beginn der Auftragsarbeiten vorzulegen. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für webfluence unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.
(2) Die Fertigstellungszeit der Website ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Nichteinhaltung des vertraglich festgelegten Termins ist für webfluence unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.
(3) Der Webdesignvertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn webfluence die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gem. VI. dieser Bedingungen nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen gem. V. Absatz 4 dieser Bedingungen nicht leistet. Die Beendigung dieses Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.
(4) Eine Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber während der Website-Erstellung ist nicht möglich, sofern der vorab vereinbarte funktionale sowie optische Leistungsumfang und vereinbarte Terminfristen von webfluence eingehalten werden. Bei ungenau definierten Designansprüchen herrscht Gestaltungsfreiheit.
(5) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen die Nutzungsrechte gem. IV. an bereits erstellten Websites gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.
IX. Abnahme und Zahlung
(1) Nach Fertigstellung der Website und vor der Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gem. III. Absatz 4 dieser Bedingungen ist der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept (bzw. Prototypen) entspricht.
(2) webfluence ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototypen) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt und richtet sich ausschließlich nach den Abs. 1 und 3 dieser Klausel sowie nach V. dieser Bedingungen.
(3) Nach der Gesamt-Abnahme und vor der Live-Schaltung der Website der fertig gestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das in der Rechnung angegebene Konto von webfluence einzuzahlen.
(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit von webfluence zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.
X. Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel an der Funktionsfähigkeit der Website (auch im Hinblick auf die in III. Abs. 2 spezifizierten Browserversionen) haftet webfluence grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. webfluence haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. dem Prototypen) in der freigegebenen – oder der Freigabe gem. II. Absatz 2 Satz 2 dieser Bedingungen gleichgestellten – Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet webfluence nicht.
Nach Meldung eines Mangels in der Funktionstüchtigkeit der Website während der Gewährleistungsfrist wird webfluence bis zu dessen Behebung eine Zwischenlösung bereitstellen, soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet webfluence nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) webfluence garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Urheberrechte Dritter eingreifen. webfluence stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt webfluence hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet webfluence nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet webfluence nicht. Im Übrigen haftet webfluence für Rechtsverstöße nur, wenn webfluence den Rechtsverstoß kannte und daher seine Aufklärungspflichten gem. VII. dieser Bedingungen verletzt hat.
§7 Leistung der Suchmaschinenoptimierung
I. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags sind Leistungen von webfluence im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegen Entgelt.
(2) Ziel ist es, dass die im Internet abrufbare Website des Auftraggebers (im Folgenden: Website) bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden Keywords) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet werden, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf Google.
(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller von webfluence vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Auftraggeber ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
II. Beratung für Onpage-Maßnahmen
(1) Im Rahmen der Onpage-Optimierung wird webfluence den Auftraggeber nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird webfluence den Auftraggeber auch im Hinblick auf Webanalysetools (z.B. Google Analytics), Social Media und andere Website-nahe Themen beraten.
(2) Die Beratung erfolgt nach Ermessen von webfluence per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen (Workshops).
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber für die Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation des Quelltexts der Website, selbst verantwortlich.
(4) Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, wesentlichen Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen des Google Webmaster Tools oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird webfluence den Auftraggeber innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Auftraggeber bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen.
III. Offpage-Leistungen
(1) webfluence wird prüfen, ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Website verbessert werden kann und entsprechende Empfehlungen aussprechen (Offpage-Optimierung).
(2) Nach Absprache mit dem Auftraggeber bemüht sich webfluence um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von Backlinks. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks wird nicht geschuldet. Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, umfasst die Offpage-Optimierung auch die Buchung von Verlinkungen von Internet-Seiten Dritter gegen Entgelt.
(3) Einzelheiten der vereinbarten Offpage-Optimierung, insbesondere in Bezug auf die Arten von externen Verlinkungen, Vergütungen für den Linkkauf etc. legen die Parteien einvernehmlich fest.
(4) II. Absatz 4 findet gegebenenfalls entsprechende Anwendung.
IV. Prüfung, Reporting und Kommunikation
(1) webfluence wird dem Auftraggeber einen monatlichen Bericht („Report“) liefern, aus dem sich das aktuelle Ranking der Website in den vertragsgegenständlichen Suchmaschinen und die Backlink-Anzahl entnehmen lassen.
(2) webfluence wird im Rahmen einer täglichen automatisierten Prüfung SEO-relevante Parameter (insbesondere Listung bei Google) auf relevante Veränderungen untersuchen. Stellt webfluence wesentliche Veränderungen der überprüften Parameter fest, wird webfluence den Auftraggeber hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, unter Beschreibung der Änderung informieren („Alert“).
(3) Sofern der Auftraggeber webfluence entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird webfluence einmal monatlich die Daten in den Google Webmaster Tools auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen und den Auftraggeber hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.
(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird webfluence etwaigen sich aus einem Report oder Alert ggf. ergebenden Handlungsbedarf mit dem Aufraggeber in einem monatlichen Telefonat erörtern. webfluence wird dem Auftraggeber dazu jeweils rechtzeitig einen Termin anbieten.
(5) Zur Kommunikation (insbesondere Erfassung von Aufgaben, Kommentarfunktion, etc.) zwischen den Parteien stellt webfluence dem Auftraggeber Zugang zu einem Collaboration-Tool zur Verfügung. Die Parteien vereinbaren, die Kommunikation vorrangig über diesen Weg zu führen.
V. Optionale Leistungen
(1) Soweit webfluence sonstige Dienstleistungsaufträge übernimmt, etwa die Umsetzung vorgeschlagener Onpage-Optimierungsmaßnahmen, Programmierleistungen oder anderweitige zusätzliche Anpassungen, die Erstellung von Inhalten, Workshops, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen, schuldet webfluence das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der durch webfluence zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden optionale Leistungen in Abhängigkeit vom angefallenem Aufwand zu vorher festgelegten Stundensätzen vergütet.
VI. Vergütung/Zahlungsmodalitäten
(1) Die vereinbarten Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Dabei gelten vorab festgelegte Stundensätze, die in Zeitintervallen von angefangenen 10 Minuten abgerechnet werden.
(2) Zu Abrechnungszwecken vereinbaren die Parteien ein verbindliches monatliches Budget (im Folgenden: Monatsbudget) für den ungefähren Aufwand für die Leistungen nach II. – IV. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass das Monatsbudget lediglich eine Schätzung ist und nicht in jedem Fall exakt eingehalten werden kann. Im Fall von Abweichungen ist webfluence berechtigt, gegebenenfalls nicht verbrauchtes Budget mit Leistungen des Folgezeitraums bzw. vom jeweiligen Monatsbudget nicht mehr abgedeckte Leistungen mit Budget des Folgemonats zu verrechnen.
(3) Das Monatsbudget ist nicht feststehend und kann durch einseitige Mitteilung des Auftraggebers mit einer Frist von mindestens 7 Tagen zum Monatsende in Textform für die jeweiligen Folgemonate angepasst werden, wobei eine Mindesthöhe von 350 Euro nicht unterschritten werden darf.
(4) webfluence wird dem Auftraggeber jeweils zum Monatsanfang für den Vormonat eine Auflistung der konkret umgesetzten Maßnahmen sowie des dadurch verbrauchten bzw. verrechneten Budgets in Textform übermitteln. Für den Fall, dass ein gravierender Saldo zu Gunsten von webfluence besteht, ist webfluence berechtigt, den entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen, sofern der entstehende Mehrbetrag mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde.
(5) Angemessene Reisekosten werden nach Vorlage der Belege und Rechnungen gesondert erstattet.
(6) Sämtliche vereinbarte Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z.Zt. 19%.
(7) webfluence stellt dem Aufraggeber jeweils zum 10. des Monats eine Rechnung für die im Vormonat angefallen Kosten, wobei Budgets für den laufenden Monat und sonstige Preise für den Vormonat berechnet werden. Ist eine Zahlungsfrist in der Rechnung nicht angegeben, ist der Betrag ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(8) Im Fall des Zahlungsverzugs ist webfluence berechtigt, dem Auftraggeber Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. webfluence kann im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen die weitere Ausführung seiner Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen.
(9) Der Auftraggeber hat die Abrechnung nach der Übermittlung durch webfluence unverzüglich und soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist zu prüfen und, wenn sich ein Fehler zeigt, dies webfluence innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Rechnung einschließlich der Verwendung des Monatsbudgets als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Sofern es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war, muss die Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dessen Entdeckung erfolgen.
VII. Freistellung
(1) Die Parteien werden einander von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung im Zusammenhang mit diesem Vertrag und jedem etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und miteinander abstimmen, wie weiter verfahren werden soll.
(2) Der Auftraggeber stellt webfluence für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Website-Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die webfluence durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die webfluence entstehen sollten.
VIII. Nutzungsrechte
webfluence behält sich alle Urheberrechte an den von webfluence erstellten Konzepten, Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Dem Auftraggeber wird mit Blick auf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dies schließt ein Bearbeitungsrecht mit ein.
IX. Gewährleistung
(1) webfluence wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Auftraggebers gegen webfluence wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis, der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
(2) webfluence bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch webfluence darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber bestimmte Maßnahmen von webfluence in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.
X. Haftung
(1) webfluence und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden von webfluence wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehende Schaden gehaftet, betragsmäßig jedoch höchstens bis zur Auftragssumme, die den Aufträgen des letzten Jahres vor Bekanntwerden des den Schaden auslösenden Ereignisses entspricht.
(2) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht im Fall eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gilt.
(3) Als Dienstleister haftet webfluence nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Anbieters oder anderer Dritter entstehen. webfluence haftet auch nicht für Schäden, die der Auftraggeber durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung, hätte verhindern können.
XI. Laufzeit / Kündigung
(1) Der Vertrag hinsichtlich der Suchoptimierung läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist nur nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten zulässig.
(2) Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für webfluence insbesondere dann vor, wenn
- der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt,
- der Auftraggeber mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist,
- webfluence wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber von Dritten in Anspruch genommen wird oder
- der Auftraggeber in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.
(3) Im Fall der Kündigung ist ein offener Saldo zu Gunsten von webfluence vom Auftraggeber auszugleichen, sofern ein Mehrbetrag mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde. Besteht ein Saldo zu Gunsten des Auftraggebers, ist webfluence verpflichtet, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags zu leisten. Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Beratungspflichten von webfluence. webfluence darf aber keine Handlungen vornehmen, die dazu führen, dass Links, die auf die Website verweisen, entfernt werden.
XII. Sonstiges
(1) webfluence ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Auftraggeber webfluence beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Auftraggebers verwenden.
(2) Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es webfluence gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge vom Auftraggeber gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.
§8 Webhosting, Domains, Serverleistungen
I. Allgemeines
(1) Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains wird webfluence zwischen dem Auftraggeber und den Vergabestellen lediglich als Vermittler tätig. Eine Gewähr für die Übertragung oder die Zuteilung von Domains kann webfluence nicht übernehmen.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte oder für ihn bereits registrierte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, einen etwaigen Verlust seiner Domain webfluence unverzüglich anzuzeigen. webfluence ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(3) Der Auftraggeber hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet.
(4) Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle liegen im Risikobereich der Leitungs- und Netzprovider. webfluence haftet nicht für die Verfügbarkeit der für den Auftraggeber erstellten Website.
II. Vermittlung von Hosting-Tarifen
(1) Sollte der Auftraggeber die Vermittlung eines Webhostingpaketes und die Registrierung einer Domain auf seinen Namen und seine Rechnung bei einem festgelegten Hosting-Anbieter wünschen, kann dies webfluence für den Auftraggeber nur dann durchführen, wenn ein schriftlicher Auftrag dazu vorliegt.
(2) Hat webfluence ein Webhostingpaket und eine oder mehrere Domains für den Auftraggeber vermittelt und registriert, dann trägt der Auftraggeber alle sich daraus ergebenden Kosten. Der Auftraggeber ist selbst Vertragsinhaber und Eigentümer der Domain/s. webfluence haftet dafür in keinem Fall.
(3) Der Provider stellt dem Auftraggeber Zugänge (z.B. zum FTP oder Datenbank-Bereich) zur Verfügung. Diese Zugänge sind mit einem Benutzernamen und Passwort geschützt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Seiten sowie des Speicherplatzes allein verantwortlich. Er stellt den Provider von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
III. Bestehende Hosting-Verträge des Auftraggebers
(1) Falls der Auftraggeber vor dem Vertragsbeginn mit webfluence über Speicherplatz und/oder Online-Zugang bei einem Hosting-Anbieter verfügt, ist durch den Auftraggeber zu prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für seine gewünschte Website gegeben sind und ob die entsprechende Nutzung, beispielsweise für gewerbliche Zwecke oder die Darstellung von erotischen Inhalten, bei dem jeweiligen Hosting-Anbieter rechtmäßig ist.
(2) Die Installation auf Fremdsystemen, beispielsweise, wenn der Auftraggeber über eine eigene Serverinfrastruktur verfügt oder bei einem anderen Dienstleister einen Hostingvertrag abgeschlossen hat, kann webfluence nicht pauschal anbieten. Entstehender Mehraufwand, beispielsweise durch Aktualisierung und Konfiguration der Server, wird gesondert berechnet.
IV. webfluence Hosting-Service
(1) webfluence mietet einen Webserver der Webgo GmbH (nachfolgend „webgo“) und stellt diesen für Projekte der Auftraggeber zur Verfügung. Mit der Beauftragung die Website von webfluence hosten und verwalten zu lassen, stimmt der Auftraggeber den AGB von webgo zu.
(2) Tägliche Datensicherungen erfolgen automatisiert durch webgo und sind für die letzten 3 Tage für webfluence wiederherstellungsbereit.
(3) Datensicherungen liegen auf Servern von webgo und werden von webfluence nicht an den Auftraggeber oder andere Personen ausgehändigt.
(4) Erteilt der Auftraggeber bei Vertragsbeendigung keine klare Weisung zur Übertragung oder Löschung der Domain, kann webfluence die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben, löschen lassen oder auch für eigene Zwecke nutzen.
(5) Der Provider (webgo) sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung des Webservers von 99,9% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
(6) webfluence ist berechtigt, die vereinbarte Leistung wie Server, Domainhosting und E-Mail-Adressen des Auftraggebers ohne entsprechende Vorankündigung für Zugriffe aus dem Internet zu sperren und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, wenn der Auftraggeber, SPAM verbreitet, illegale Waren auf seiner Website bewirbt oder verkauft, seine installierten Systeme unzureichend vor Zugriff von außen (Hacker-Angriffen) schützt sowie Inhalte verwendet, welche die Sicherheit oder das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen.
(7) Eine ordentliche Kündigung des webfluence Hosting-Tarifs ist bis zum 14. Kalendertag des aktuellen Monats (während der Mindestlaufzeit bis zum 14. Kalendertag des letzten Monats der Laufzeit) und mindestens in Textform durch den Auftraggeber an webfluence zu übermitteln. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.
(8) Der Auftraggeber wird darauf achten, dass vereinbarte Leistungsgrenzen nicht überschritten werden. Sollte webfluence in einem Monat eine Überschreitung der vereinbarten Leistungen (z.B. Datentransfervolumen, Speicherplatz etc.) von mehr als 10% feststellen, muss der Auftraggeber seinen Hosting-Tarif kostenpflichtig upgraden.
(9) Der Auftraggeber ist berechtigt, Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Der Provider (webgo) behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Auftraggeber.
(10) Bei unmittelbaren Schäden, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn durch technische Probleme und Störungen der Server im Rechenzentrum von webgo übernimmt webfluence keine Haftung.
(11) Rechnungen werden dem Auftraggeber zu Beginn des Monats zugestellt und werden durch den Auftraggeber bis zum 10 Kalendertag des Monats, indem die Leistung erbracht wird, auf das in der Rechnung angegebene Konto von webfluence beglichen.
(12) webfluence behält sich eine Änderung der Preise vor. Preisänderungen werden mit angemessener Frist, von mindestens 14 Tagen vor dem nächsten Zahltermin, angekündigt. Sollte der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bis zum siebten Tag vor dem nächsten Zahltermin schriftlich zurückzuziehen.
§9 Fremdleistungen
(1) webfluence ist berechtigt Dienstleistungen und/oder Produkte von Dritten (z.B. Fotos aus Bilddatenbanken oder von Fotografen, Software-Lizenzen, Serverhardware etc.) zu Zwecken der Projekt- bzw. Auftragserfüllung und im Rahmen des kalkulierten Budgets zu erwerben.
(2) Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, werden Fremdleistungen von anderen Dienstleistern im Namen von webfluence beauftragt und der Rechnungsbetrag gegenüber webfluence gestellt. Dieser Rechnungsbetrag wird dann in der Rechnung von webfluence gegenüber dem Auftraggeber verrechnet.
§10 Mitwirkungspflicht
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet webfluence alle, für die Erfüllung des Auftrags notwendigen, Unterlagen rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Filme, Fotos, Grafiken, Logos, Texte, etc. Der Auftraggeber erlaubt webfluence die übermittelten Inhalte für die Zwecke des Vertragsgegenstandes zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller webfluence übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber webfluence von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat webfluence nicht zu vertreten.
(4) Kommt ein Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur zögerlich nach, behält sich webfluence das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und den im Angebot festgelegten Gesamtpreis dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann webfluence auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(5) Anregungen, Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf den Rechnungsbetrag bzw. Zahlungsanspruch von webfluence und begründen kein Miturheberrecht.
(6) Übersendet der Auftraggeber Dateien oder Dokumente in besonderen Formaten an webfluence, so hat der Auftraggeber diese entweder in ein gängiges Format zu formatieren oder trägt die sich ergebenden Kosten, damit webfluence die Dateien öffnen und ggf. verarbeiten kann.
(7) Während der Zusammenarbeit sind der Auftraggeber und webfluence verpflichtet, Änderungen ihrer Geschäftsadresse, ihrer Bankverbindung oder anderer geschäftsrelevanter Angaben der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
(8) webfluence ist unverzüglich von Änderungen oder Vereinbarungen in Kenntnis zu setzen die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein könnten.
(9) Der Auftraggeber wird einen Ansprechpartner für webfluence benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an webfluence zu kommunizieren.
(10) Der Auftraggeber wird webfluence bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Website und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von webfluence vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Auftraggeber von webfluence vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben.
(11) Soweit der Auftraggeber webfluence mit der Umsetzung von Maßnahmen der Onpage-Optimierung beauftragt, hat der Auftraggeber vor Beginn der Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Auftraggeber auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.
§11 Urheberrecht
(1) webfluence behält sich das Urheberrecht sowie das Recht an Inhalten, Beschreibungen und Vorschlägen vor, die in Konzepten, Manuskripten und Präsentationen egal welcher Form enthalten sind. Jede Nachahmung oder Kopie von diesen ist unzulässig.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn Gebühren auf eine unverbindliche Präsentation, Schulung oder dergleichen erhoben werden. Durch Vergütungen werden lediglich die geleistete Arbeitszeit und Auslagen vergolten, jedoch nicht das Recht erworben, die dargestellten Inhalte etc. zu vervielfältigen oder zu benutzen.
(3) Eingekaufte Anwendungen, Fotos, Texte oder andere urheberrechtsfähige Inhalte von Agenturen oder anderen Drittanbietern die als Web-, Programm- oder Drucklizenz oder dergleichen erworben wurden, können grundsätzlich nicht als Eigentum durch den Auftraggeber über webfluence erworben werden.
(4) Die komplette Abtretung von Urheberrechten samt Vervielfältigungsrechten muss gesondert schriftlich vereinbart und zu entsprechend branchenüblichen Sätzen vergütet werden. Diese Sätze richten sich nach der markttechnischen Ausrichtung und Größe des Unternehmens sowie des Projektes bzw. der Dienstleistung.
§12 Geheimhaltung
(1) An webfluence übergebene Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) webfluence sowie der Auftraggeber verpflichten sich zur Geheimhaltung von vertraulichen Informationen, die während Beratungen, Verhandlungen oder im Zuge der Auftragserfüllung miteinander geteilt wurden sind.
(3) Informationen gelten als vertraulich, wenn diese durch webfluence oder den Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich, mindestens in Textform, als vertraulich gekennzeichnet wurden sind. Innovative Geschäftsvorhaben, Strategiepapiere, oder Quellcodes für individuell programmierte Softwarelösungen können beispielsweise als vertraulich gelten.
(4) Als nicht vertrauliche Informationen können beispielsweise kommuniziertes Allgemeinwissen oder geäußertes Fachwissen während Meinungsaustauschen gelten.
(5) Vertrauliche Informationen werden von webfluence sowie dem Auftraggeber für 12 Monate nach Festlegung der Information als vertraulich geheim gehalten.
(6) Bei nicht zustande kommendem Auftragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und webfluence erhält derjenige, der die Idee oder den Vorschlag der vertraulichen Information (z.B. ein Geschäftsmodell oder eine Werbestrategie) geäußert hat, das alleinige Recht diese Information/en für das eigene Geschäft weiterzuverwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die andere Partei nach Bekanntgabe der Information/en an Lösungsideen mitgewirkt hat.
(7) Bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000€ für die Partei, die gegen die Vereinbarung verstößt, fällig.
§13 Haftungsbeschränkung
(1) webfluence haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet webfluence für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haftet webfluence jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. webfluence haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) webfluence haftet bei der Verwendung von Softwaresystemen, – komponenten oder -lizenzen anderer Hersteller nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder sonstige Fehler dieser Fremdsoftware. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Open Source Software (z.B. WordPress) oder Erweiterungen (z.B. WordPress-Plugins). Die Fehlersuche und Fehlerbehebung ist im Zweifel kostenpflichtig und wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Beweislast obliegt insoweit webfluence.
(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. webfluence haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Halle (Saale).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Juni 2018